Coronaschutzverordnung 03.04.2022

Coronaschutzverordnung 03.04.2022

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Aktuelle Corona-Schutzverordnung

Das Land NRW hat die Vorgaben an die bundesweit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen angepasst:

 

Mit Wirkung vom 03. April 2022 wurden die bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auch in NRW erheblich reduziert.
Sowohl die 3G- und auch die 2G+ Pflicht, als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, entfallen auch für den Sportbetrieb.

 

Resume: Erstmals seit 2 Jahren unterliegt der Sportbetrieb weitgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

 

Trotzdem sollte jeder weiterhin darauf achten, dass möglichst keiner unangemessen einer Infektionsgefahr ausgesetzt wird. Dazu zählen unter anderem Hygieneregeln, Abstand, Lüften und wer aus Vorsichtsgründen lieber eine Maske trägt, der sollte es auch tun.