Coronaschutzverordnung 04.03.2022
Liebe Sportler,
ab 04.03.3022 gilt die neue CoronaSchutzVO in NRW. Sie ist nun vorerst gültig bis zum 20.03.2022:
Sport ist nun grundsätzlich mit 3G möglich.
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“ oder „Kontaktsport“ und „kontaktfreier Sport“ entfallen. Für alles gilt nun einheitlich die 3G-Regelung (3G = geimpft oder genesen oder getestet).
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburstag sind grundsätzlich von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
Mit sportlichen Grüßen aus Breidt,TSF Krahwinkel/Breidt e.V.
Der Vorstand