Coronaschutzverordnung 04.03.2022

Coronaschutzverordnung 04.03.2022

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Liebe Sportler,

ab 04.03.3022 gilt die neue CoronaSchutzVO in NRW. Sie ist nun vorerst gültig bis zum 20.03.2022:

Sport ist nun grundsätzlich mit 3G möglich.

 

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“ oder „Kontaktsport“ und „kontaktfreier Sport“ entfallen. Für alles gilt nun einheitlich die 3G-Regelung (3G = geimpft oder genesen oder getestet).

 

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburstag sind grundsätzlich von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.

 

Mit sportlichen Grüßen aus Breidt,TSF Krahwinkel/Breidt e.V.

Der Vorstand