Wichtige Informationen für alle Sportgruppen…

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TSF-Ivon-coronainfo

Ab Freitag, 20. August 2021, gilt die neue Corona-Schutzverordnung für das Land NRW.

 

Es gibt künftig nur einen Inzidenzwert, der strengere Maßnahmen auslöst, nämlich den Inzidenzwert von 35.
Da dieser Wert aktuell landesweit erreicht ist, gelten nun für NRW einheitlich folgende Regelungen:

 

Sport in der Halle:

An den Übungseinheiten in der Sporthalle dürfen nur noch vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen, wobei Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

 

Vorschulkinder, schulpflichtige Kinder/Jugendliche:

  • Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test, sie sind den getesteten Personen gleichgestellt.
  • Schulpflichtige gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Für ihre Teilnahme am Sport in der Halle genügt daher die Vorlage ihres Schülerausweises.

 

TSF Krahwinkel/Breidt e.V.
Der Vorstand